Wenn Kraftfahrzeuge Radfahrer überholen: es gilt die Abstandsregel!

Wie der ORF berichtet (Abstand zu Fahrrädern häufig missachtet, abg. am 11. Aug. 2023) wird der Abstand zu Fahrrädern oft nicht eingehalten. Zur Erinnerung, es gilt seit 1. Oktober 2022:

  • Im Ortsgebiet ist beim Überholen ein Abstand von 1,5 m einzuhalten (ausgenommen, die Fahrgeschschwindigkeit des KFZs ist geringer als 30 km/h).
  • Im Freiland ist ein Abstand von 2 m einzuhalten.

Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit berichtet, dass diese Regeln von KFZ-Lenkenden häufig missachtet werden: 73 Prozent der Kfz halten beim Überholen von Fahrrädern im Ortsgebiet den Seitenabstand von 1,5 Meter nicht ein (abg. 11. Aug. 2023).

Liebe Autofahrende, denkt daran, dass Radfahrende:

  • Fahrfehler begehen
  • Durch Seitenwind abgetrieben werden
  • Durch knapp überholende Autos erschreckt werden
  • Wesentlich verletzungsgefährdeter als durch die Karosserie geschützten Autofahrenden sind

Danke!