Wie der ORF berichtet (Abstand zu Fahrrädern häufig missachtet, abg. am 11. Aug. 2023) wird der Abstand zu Fahrrädern oft nicht eingehalten. Zur Erinnerung, es gilt seit 1. Oktober 2022:
- Im Ortsgebiet ist beim Überholen ein Abstand von 1,5 m einzuhalten (ausgenommen, die Fahrgeschschwindigkeit des KFZs ist geringer als 30 km/h).
- Im Freiland ist ein Abstand von 2 m einzuhalten.
Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit berichtet, dass diese Regeln von KFZ-Lenkenden häufig missachtet werden: 73 Prozent der Kfz halten beim Überholen von Fahrrädern im Ortsgebiet den Seitenabstand von 1,5 Meter nicht ein (abg. 11. Aug. 2023).
Liebe Autofahrende, denkt daran, dass Radfahrende:
- Fahrfehler begehen
- Durch Seitenwind abgetrieben werden
- Durch knapp überholende Autos erschreckt werden
- Wesentlich verletzungsgefährdeter als durch die Karosserie geschützten Autofahrenden sind
- …
Danke!