Sicheres Überholen von Radfahrenden

Mit der 33. StVO-Novelle, die mit 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist, ist der Seitenabstand geregelt, mit dem Kraftfahrzeuge Radfahrende überholen dürfen, wenn das KFZ mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h unterwegs ist:


(Quelle: Radlobby)

An alle Motorrad-, LKW-, Bus-, … und Autofahrende ergeht aus gegebenem Anlass die dringende Bitte, die erforderlichen Sicherheitsabstände unbedingt einzuhalten, Danke!