2022

Zur Erinnerung …

  • Das Fahrrad schiebend kann der Zebrastreifen als Schutzweg verwendet werden, dann gelten Radfahrer*innen nämlich als Fußgänger*innen.
  • Beim Radfahren ist das Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt – Nachrichten schreiben ist (natürlich) verboten.
  • Wenn eine Kolonne steht und wenn man vor einer Kreuzung, Straßenenge, Baustelle, Eisenbahnkreuzung etc befindet und wenn ausreichend Platz ist und wenn Abbieger nicht behindert werden ist das „Vorschlängeln für Radfahrer erlaubt. Tipp: Am besten „hinten bleiben und einmal von der Wasserflasche trinken ;-)“
  • Rechtsfahren: Radfahrer sollten einen Abstand von 1,2 bis 1,8 m zu parkenden Fahrzeugen einhalten … (Radfahrende, die grundlos zu weit rechts fahren trifft eine Mitschuld, wenn sie durch das Öffnen einer Autotür zu Schaden kommen)
  • Radfahren am besten ohne Alkohol!!!! (max. 0,8 Promille …)
  • Radfahren am Gehsteig ist verboten.
  • Nebeneinanderfahren auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begebnungszonen ist erlaubt. Auf sonstigen Straßen mit öffentlichen Verkehr darf nur mit Rennfahrrädern bei Trainingsfahrten nebeneinander gefahren werden.